wir sind...
- eine Einrichtung des Vereins "Jugendhilfe Bad Friedrichshall e.V."
- Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
- ein multiprofessionelles Team von sozial- und heilpädagogischen, psychologischen und medizinischen Fachkräften
- seit über 150 Jahren erfahren im Fördern sozial und gesundheitlich benachteiligter junger Menschen und der Unterstützung derer Familien
wir können...
- bei Bedarf vielschichtige familiäre Problemlagen und Hilfebedarfe umfassend abklären
- die Hilfe individuell und flexibel gestalten
- die unterschiedlichen fachlichen Blickwinkel unter alltagsspezifischen Aspekten zusammenführen, um daraus die Hilfen abzuleiten
- Kinder zu ihrer Entlastung bei familiären Krisen kurzfristig aufnehmen
- Kinder zu ihrem Schutz aufnehmen
wir wollen...
- die Einzigartigkeit jedes Menschen entdecken
- jungen Menschen und ihren Familien mit unserem Angebot helfen diese Einzigartigkeit zu stärken und weiter zu entwickeln
- gemeinsame Lösungen auch für schwierige Probleme finden
- dabei helfen, dass junge Menschen in und mit ihren Familien aufwachsen können
- aber auch junge Menschen schützen, sie wachsen lassen und in die Selbstständigkeit begleiten
- mit unserem interdisziplinären Konzept die gegenseitige Abstimmung der einzelnen Fachdisziplinen sicherstellen
- junge Menschen und ihre Familien durch ein vielfältiges therapeutisches und pädagogisches Angebot stützen und fördern
- eine fachübergreifende Diagnostik sowie ein disziplinenübergreifendes Förderkonzept erstellen
wir bieten...
stationäre Hilfen zur Erziehung (§ 27 i.V.m. § 34 und § 35 SGB VIII) in
- Innenwohngruppen mit je 8 Plätzen für Jungen und Mädchen ab 4 Jahren; zum Teil mit Intensivbetreuung und multiprofessioneller Abklärung und Diagnostik
- dezentralen Wohngruppen mit 6 bis 8 Plätzen für Jungen und Mädchen ab 6 Jahren; zum Teil mit Intensivbetreuung und Therapie
- Jugendwohngemeinschaften
Tagesgruppe als teilstationäres Jugendhilfeangebot nach § 27 i.V.m. § 32, 35a SGB VIII
ambulante und teilstationäre Hilfen (§ 27 i.V.m. § 29 SGB VIII) durch Sozialpädagogische Förderzentren (Jugendhilfe im Lebensfeld)
- JuLe Bad Friedrichshall
- JuLe Ilsfeld
Erziehungsbeistandschaften (§ 30 i.V.m. § 41 SGB VIII)
Schulsozialarbeit an Grundschulen sowie an weiterführenden Schulen
Jugendarbeit in Kommunen
Unterstützung von Kommunen bei der Entwicklung von kommunalen Bildungslandschaften
ambulante (sozial-)pädagogische Hilfe für Familien (§ 37 SGB VIII)